Ein Auszug unserer Stellungnahmen im Gemeinderat

Haushalt 2024

BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024.
2. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2025-2027.

Es scheint so, als kommen schwierige Zeiten auf uns zu, wenn man sich die aktuellen Planzahlen unseres Ergebnishaushaltes für das Jahr 24 mit einem Defizit von über 4 Mio anschaut, begann Rainer Fuchs seine Ausführungen.
Doch auch die Planung für das Jahr 2023 ging von einem Fehlbetrag aus, damals in Höhe von 2.3 Mio Euro, das Ergebnis wird, das wissen wir heute, dennoch leicht positiv sein.
Nun wird in der Planung des Ergebnishaushaltes für 2024 mit dem besagten Fehlbetrag von knapp über 4 Mio € gerechnet. Die Messlatte wird also noch ein Stück höher liegen als im letzten Jahr, so der Fraktionsvorsitzende. D.h., die Anordnung der Haushaltssperre muss bestehen bleiben, die Konsolidierungsmaßnahmen müssen konsequent fortgesetzt werden.
Bei genauer Betrachtung der Zahlen fällt auf, dass mehr als die Hälfte des geplanten Fehlbetrages – nämlich 2,1 Mio € - auf Abschreibungen entfallen. Diese sind eine rein buchhalterische Größe ohne Auswirkung auf Finanzmittel und Liquidität. Aber erwirtschaftet werden müssen sie nach dem neuen Haushaltsrecht dennoch!
Die Erträge im Ergebnishaushalt steigen erfreulicherweise gegenüber den Ansätzen von 2023 um 2,2 Mio €, leider tun dies auch die Aufwendungen, deren Ansatz fast 4 Mio über dem des Vorjahres liegt. Die Deckungslücke vergrößert sich somit um 1,8 Mio €.
Im Finanzhaushalt wird ein Defizit bei den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von fast 2,3 Mio € veranschlagt. Hier wird einem das strukturelle Problem unserer Finanzen schonungslos vor Augen geführt, denn das ist weitestgehend die Differenz zwischen den laufenden Ausgaben für die umfangreichen Pflichtaufgaben und den dafür zur Verfügung stehenden, nicht ausreichenden Finanzmitteln.
Ein Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 830 T € ergibt dann einen Gesamtsaldo bei den Finanzmitteln in Höhe von fast 3.2 Mio €, die wir Ende 2024 weniger zur Verfügung haben werden.
Laut Fuchs wird es schon fast zur Tradition, an dieser Stelle die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen anzuprangern, die immer prekärer wird. Und gerade jetzt, wo stark gestiegene Kosten für Energie und Personal unseren Haushalt zusätzlich belasten, wird die Umlage, die wir an den Kreis abführen müssen, auch noch um satte 1,2 Mio € erhöht.
Viel Geld, das uns zur Erfüllung unserer Pflichtaufgaben und zur Finanzierung von Investitionen in unsere Infrastruktur schmerzlich fehlt. Von den freiwilligen Aufgaben, die unsere Gemeinde noch ein Stück attraktiver und lebenswerter machen, ganz zu schweigen.
Wir haben noch einiges vor in den nächsten Jahren:
Nachdem Umbau und Sanierung der Neurottschule nun abgeschlossen sind, wird aktuell nach Umbau und Erweiterung die Alte Schule brandschutztechnisch ertüchtigt.
Aber auch mittelfristig stehen Projekte an, die viel Geld kosten werden. Für geplante Erweiterungen, Sanierungen und Brandschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten und hier im Rathaus sind bis 2027 über 10 Mio € eingeplant.
Die Grundunterhaltung unserer kommunalen Gebäude kostet im Jahr 2 Mio €, ohne eventuelle außerplanmäßig anfallende Reparaturen oder gar Sanierungen.
Die Transferleistungen hauptsächlich an die Träger der nichtkommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen belaufen sich auf 7 Mio €. Unsere beiden kommunalen Kindertagesstätten haben einen Zuschussbedarf von über 2 Mio €, die Hort- und Kernzeitbetreuungen ungefähr eine weitere Mio.
Zu alldem soll es ab 2026 auch noch einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung geben, dessen Finanzierung aus unserer Sicht alles andere als geklärt ist.
Bei diesen Summen erscheinen die geplanten 500 T € pro Jahr für Straßenneubau in Anbetracht der Zustände unserer Straßen eher halbherzig. Aber selbst die notwendigsten Maßnahmen in diesem Bereich wurden in den zurückliegenden Haushaltsjahren immer wieder verschoben, eben um den Haushalt ausgleichen zu können.
Doch was können wir tun, um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen? Dazu muss man wissen, dass wir einen direkten Einfluss auf unsere Einnahmen neben der Festsetzung von Entgelten und Gebühren nur in Form von Hebesätzen auf Grund- und Gewerbesteuer haben. Und mit diesen liegen wir im Vergleich zu anderen Kommunen im Kreis schon im oberen Drittel. Eine Erhöhung ist laut Plan in den nächsten Jahren auch nicht vorgesehen.
Insbesondere die Grundsteuer wird kurzfristig dennoch für Diskussionsbedarf sorgen. Nach der Neufestsetzung der Bodenrichtwerte, die bei gleichbleibendem Hebesatz eine massive Erhöhung bedeuten würde, werden wir sicher auch über dessen Anpassung sprechen müssen.
Um eine verlässliche Berechnungsgrundlage hierfür zu haben, müssen im Kämmereiamt jedoch alle entsprechenden Bescheide vorliegen, was aktuell wohl noch nicht der Fall ist.
Was aber auf jeden Fall sicher ist: Es wird Grundstückseigentümer geben, deren Grundsteuer höher ausfallen wird, andere wiederum werden weniger bezahlen müssen.
Für die kommenden Jahre wird die Grundsteuer jedenfalls auf gleichbleibendem Niveau veranschlagt. Im Vorbericht des Haushaltsplanes wird jedoch auch eine Erhöhung nicht ausgeschlossen, falls sich die finanzielle Lage weiter zuspitzen sollte.
Bei den Gewerbesteuern sind ebenfalls stabile Einnahmen zu erwarten. Nachdem diese 2023 den Ansatz von 4 Mio um 1,5 Mio € überschritten haben sind für 2024 fünf Mio eingeplant.
Wir sind gespannt, wie sich die Fläche auf dem ehemaligen Borg Warner Gelände entwickelt, vor allem im Hinblick auf die zu erwartenden Steuereinnahmen für Ketsch.
Im Planungszeitraum sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Die Gesamtverschuldung zum Jahresbeginn liegt bei 2,1 Mio €, das sind 159 € je EW.
Was uns schon lange ein großes Anliegen ist und wofür schon im letzten Haushaltsjahr ein Betrag von 25 T € für eine Machbarkeitsstudie eingeplant war, ist die Erneuerung des Eingangsbereiches im Rathaus. Hier sehen wir auch weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf vor allem im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
Gleiches gilt für die Rheinhalle. Auch hier wurde auf Antrag der CDU-Fraktion im Jahr 2019 im Gemeinderat beschlossen, für eine Machbarkeitsstudie zur weiteren Verwendung zumindest 20 T € bereitzustellen. Auch 2024 steht dieser Betrag wieder zur Verfügung und sollte unserer Ansicht nach auch, nach mittlerweile 5 Jahren, irgendwann mal abgerufen werden.
Auch wenn dieser Haushaltsplan erneut geprägt ist von Verzicht auf viele notwendige Maßnahmen werden wir diesem dennoch zustimmen. Ein solcher Haushalt kann in finanziell schwierigen Zeiten unserer Meinung nach nur durch Kompromisse und Zugeständnisse aller Beteiligten zustande kommen. Vernunft, Realitätssinn und ein Blick für das finanziell Machbare müssen über eigenen parteipolitischen Vorstellungen und Ideologien stehen.
Zum Wohle der Bürger und für eine gute, und finanziell hoffentlich auch bald wieder bessere Zukunft unserer Gemeinde.

Integriertes Klimaschutzkonzept

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat beschließt das integrierte Klimaschutzkonzept der Gemeinde Ketsch vom 30.06.2023. Redaktionelle Änderungen bleiben vorbehalten.

Rainer Fuchs kommt auf Inhalte des Klimaschutzkonzeptes zu sprechen, das – neben viel Statistik – unter anderem auch den Energieverbrauch auf Ketscher Gemarkung aufzeige: 33 Prozent der Energie werden in privaten Haushalten verbraucht, 49 Prozent im Verkehr und nur 2 Prozent in kommunalen Liegenschaften. Die größten Hebel zur Einsparung von Energie seien Heizungen und energetische Sanierungen. In 90 Prozent der Ketscher Bestandsgebäude werde noch mit Öl und Gas geheizt. Über diesbezügliche Sanierungsmaßnahmen können nur die Eigentümer entscheiden. Das Klimaschutzkonzept empfehle auch, Flächen für Photovoltaik zu suchen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Dazu sei eine Stärkung des ÖPNV unumgänglich. Dass Letzteres in der Umsetzung nicht so einfach ist, habe sich bereits bei der Ausschreibung des ÖPNV-Linienbündels gezeigt.
Bei der künftigen Planung einzelner Klimaschutzmaßnahmen werden daher immer verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sein.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Haushalt 2023

BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023.
2. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2024-2026.

Der Haushalt 2023 wird nach den vorliegenden Planzahlen nicht ausgeglichen sein. Stellt man den ordentlichen Erträgen die ordentlichen Aufwendungen gegenüber ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2,324 Mio. Euro.
Unter normalen Umständen wäre hier durchaus eine schwarze Null möglich gewesen. Aber nicht nur privat sind wir alle von den horrend gestiegenen Energiepreisen betroffen, auch die kommunalen Haushalte sind hierdurch stark belastet. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen sowie Aufwendungen für eine steigende Zahl an Flüchtlingen, die in Ketsch aufgenommen wurden und noch werden. Wie viele davon uns im Laufe dieses Jahres noch zugewiesen werden ist derzeit völlig ungewiss, da keiner weiss, wie lange dieser Wahnsinn in der Ukraine noch dauert und wie viele Menschen noch bei uns Schutz suchen werden. Eine dezentrale Unterbringung auf einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt wird jedenfalls immer schwieriger, hinzu kommt ein erhöhter Bedarf an Kindergarten-, Schul- und Hortplätzen.
Blicken wir ein Jahr zurück. Für den Haushalt 2022 war ein Defizit von 4,8 Mio eingeplant und uns daraufhin von der Rechtsaufsichtsbehörde Konsolidierungsmaßnahmen auferlegt worden, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen. Es folgte eine Haushaltssperre sowie umfangreiche Maßnahmen, um den Haushalt strukturell zu verbessern. Es zeichnet sich ab, dass sich das Ergebnis 2022 gegenüber der Planung erheblich verbessern wird. Und auch in den kommenden Haushaltsjahren werden die getroffenen Maßnahmen die entsprechende Wirkung zeigen. Wichtig dabei war uns, gewohnte freiwillige Leistungen wie beispielsweise unsere Badeanlagen, die Bücherei und auch die Vereinsförderung weiterhin anbieten zu können. Auf die genehmigte Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio € konnte übrigens bis jetzt verzichtet werden. Aber wir kamen nicht umhin, den Grundsteuer-Hebesatz auf 440 v.H. zu erhöhen, wie auch die Hundesteuer und Vergnügungssteuer. Ebenso wirken sich höhere Zuweisungen von Land und Bund, das sind überwiegend Anteile aus Mehrwert- und Einkommensteuer, auf die wir leider keinen Einfluss haben, positiv auf den Haushalt 2023 aus. Die Gewerbesteuer wurde bewusst von einer Erhöhung ausgenommen, um Ketsch als Gewerbestandort so attraktiv zu halten wie es ist.
Nach über 10 Jahren und vielfacher erfolgreicher Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen wurde im letzten Jahr die Beendigung des Ortskernsanierungsprogramms beschlossen. Einerseits natürlich wegen der Haushaltslage, andererseits gab es auch nur noch geringes Interesse an entsprechenden Maßnahmen.
Die Umwandlung des Badestrandes Hohe Wiese in eine Badestelle erspart uns die Badeaufsicht, die Öffnungszeiten im Hallenbad wurden kostenoptimierend angepasst, der Warmbadetag abgeschafft, die Investitionszuschüsse für Vereine wurden auf 20% reduziert.
Und natürlich wurden auch in diesem Haushaltsplan geplante und auch notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gestrichen oder in kommende Haushaltsjahre verschoben – man kommt sich fast vor wie beim Dinner for one – the same procedure as every year. Aber eine wirkliche Alternative hierzu haben wir aber leider nicht. Die Ausgaben steigen rasant, auch hier könnte man den englischen Sylvesterklassiker zitieren, vor allem bei der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Schulen, Hort- und Kernzeiteinrichtungen sind durch die stets erweiterten Betreuungsangebote die laufenden Betriebskosten gestiegen, die Investitionen in die entsprechende Infrastruktur gehen in die Millionen. Um auch hier ein wenig gegenzusteuern, wurden die Beiträge im letzten Jahr moderat angehoben, oft zum Unmut der betroffenen Eltern, die auch an anderer Stelle des alltäglichen Lebens von Kostensteigerungen betroffen sind.
Aus unserer Sicht müssen sich die verantwortlichen Politiker in Land und Bund dringend darüber Gedanken machen, wie sie bei ständig steigenden Anforderungen eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Gemeinden sicherstellen, damit deren Autonomie und Selbstbestimmung nicht gefährdet ist. Ich nehme nur den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule zum Beispiel, die uns zusätzlich auferlegt wird, ohne aus heutiger Sicht für einen angemessenen Kostenausgleich zu sorgen. Das Konnexitätsprinzip scheint hier schon lange keine Gültigkeit mehr zu haben. Von der Problematik der fehlenden Fachkräfte mal ganz abgesehen.
In der Schwetzinger Zeitung war kürzlich zu lesen, dass der Städtetag Baden Württemberg angesichts eines Defizits von 1,9 Milliarden Euro den Abbau von Standards und Bürokratie in der Kinderbetreuung dringend angemahnt hat. Die Mittel, die den Kommunen im Haushalt zur Verfügung gestellt werden, deckten bei weitem nicht den Bedarf.
Wir werden jedenfalls mit unserem Landtagsabgeordneten Andreas Sturm diesbezüglich ins Gespräch gehen und würden uns wünschen, dass auch die Kollegen von SPD und Grünen dies mit ihren Abgeordneten gleichermassen tun.
Kommen wir zu einigen Zahlen und Fakten im Ergebnishaushalt.
Die Personalausgaben steigen gegenüber den Planzahlen 2022 um nur 3,77 %, so wenig wie schon lange nicht mehr und liegen dennoch mittlerweile bei über 10 Mio €. Ob aber das am Jahresende auch so im Ergebnis steht, bleibt abzuwarten. Einen Widerspruch sehen wir auf jeden Fall in der Fortschreibung der Erhöhungen für die Jahre 24/25/26, die mit nur 2% eingeplant sind, allein die kommenden Tariferhöhungen – hier stehen Forderungen von 10% und mehr im Raum - werden vermutlich höher sein, so daß dies nur durch Reduzierung von Personal erreicht werden könnte. Gleichzeitig wird aber - beispielsweise in der Grünflächenpflege - angestrebt, bisher fremd vergebene Leistungen zukünftig vermehrt durch eigene Mitarbeiter ausführen zu lassen, an Manpower für die aktuellen Aufgaben fehlt es aber schon heute.
Die Gewerbesteuer ist für die kommenden Jahre mit 4 Mio veranschlagt, ein realistischer Wert, auch wenn es in unseren Gewerbegebieten einige Veränderungen zu verzeichnen gab und gibt. Die gute Nachricht ist, es gibt dort nach heutigem Kenntnisstand keinen langfristigen Leerstand.
Im Finanzhaushalt eingeplant sind Investitionen in Höhe von fast 2 Mio Euro in die Erweiterung der alten Schule und weitere 2 Mio in Brandschutzmaßnahmen an der Neurottschule. Immerhin 500 T € sind für Tiefbaumaßnahmen eingeplant.
Der Saldo zwischen Ein- und Auszahlungen beträgt 3.679 Mio €
Was uns schon lange ein grosses Anliegen ist und wofür in diesem Haushaltsjahr ein Betrag von 25 T € für eine Machbarkeitsstudie eingeplant wurde ist die Erneuerung des Eingangsbereiches im Rathaus. Hier sehen wir erheblichen Verbesserungsbedarf vor allem im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Nachdem nun endlich ein Ansatz im Haushalt dafür steht, erwarten wir auch eine zügige Umsetzung! Ebenso wichtig sind uns die geplanten Brandschutzmaßnahmen hier im Rathaus, für die 300 T € für eine Fluchttreppe eingestellt wurden.
Eine weitere Maßnahme, die kein Geld kostet, sondern eher noch welches in die Kasse bringt wäre der Verkauf des Grundstücks in der Kolpingstraße neben der evangelischen Kirche. Schon seit Jahren diskutieren wir hier über die Verwendung dieses Grundstückes, ohne wirklich zu einer Einigung zu kommen. Ein Verkauf wäre da aus unserer Sicht ein möglicher Kompromiss.
Meine Damen und Herren – noch intensiver als sonst haben wir gemeinsam diesen Haushaltsplan erstellt, noch kritischer als sonst einzelne Ausgaben auf den Prüfstand gestellt, noch einmal mehr überlegt, an welcher Stelle Steuer- und Gebührenerhöhungen für unsere Bürger vertretbar sind.
Bei unserer alljährlichen Klausurtagung beginnt unserer Kämmerer seinen Vortrag stets mit einer Folie, auf der ein alter Mann mit einem Fernglas in den Himmel schaut, so als könne er in die Zukunft sehen. Schön wär´s! Die vergangenen 2 Jahre haben uns gezeigt, wie schnell sich unsere Welt ändern kann, wie schnell bisher dagewesenes und gewohntes nicht mehr gilt. Dennoch sollten wir optimistisch in die Zukunft schauen und die Bewältigung der kommenden Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam anpacken.
Am Ende hätten wir noch einen Vorschlag zur Konsolidierung der kommenden Haushalte. Dabei nehmen wir uns einfach die aktuelle Bundesregierung zum Vorbild und beschliessen ein Sondervermögen. Über dessen Höhe können wir hier im Gremium dann ausgiebig diskutieren. Und unser Kämmerer kann sich zwischenzeitlich Gedanken machen, wie er diesen – zugegeben nicht ganz ernst gemeinten – Vorschlag den Aufsichtsbehörden verkauft.

Anpassung der Essensbeiträge

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Essensbeitrag in den Kindertagesstätten und der außerschulischen Betreuung wird auf 80,- € / Monat (11-Monatseinzug) festgesetzt. Der Menüpreis in der Mensa Neurottschule wird auf 4,90 € festgesetzt. Die Beitragsanpassungen erfolgen zum 01.04.2023.

Rainer Fuchs bewertet die Erhöhung als moderat. Da sich die Einkaufspreise erhöht hatten, sei eine Neukalkulation erforderlich gewesen. Bei der Mensa an der Neurottschule müsse man darauf achten, dass die Essenspreise nicht zu teuer werden, sonst könnte es passieren, dass immer weniger Kinder dieses Angebot nutzen.

Außenbereichssatzung Bachstückerweg

BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Behandlung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus der erneuten Offenlage sowie der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu.
2. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Bachstückerweg“ (Neufassung) nach der Vorschrift des § 10 BauGB als Satzung.
3. Der Gemeinderat beschließt die örtlichen Bauvorschriften „Bachstückerweg“ nach den Vorschriften des § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 10 BauGB als Satzung

Gemeinderat Michael Seitz unterstreicht, dass auch im Randbereich der Ketscher Gemarkung ein vertretbares Maß an Weiterentwicklung vorhandener Gebäude möglich sein müsse. Nachdem eine Überplanung der bestehenden Grundstücke mit Hilfe eines Bebauungsplanes ausgeschieden ist, könne durch den Erlass einer Satzung auf bestehende Wünsche der Eigentümer eingegangen werden. Nur auf diese Weise sei es möglich, eine Splittersiedlung zu vermeiden und gleichzeitig die Option zur Genehmigung von Bauanträgen zu schaffen

Ladesäulen E-Mobilität in der Ortsmitte

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, einen Pachtvertrag mit der EnBW mobility+ AG & Co. KG mit Sitz in Karlsruhe zu schließen

Christian Jörger findet es richtig, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen, auch wenn die Gemeinde nicht zuständig sei. Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die auf dem eigenen Grundstück keine Möglichkeit zur Installation einer Ladestelle haben, sei es wichtig, ihr E-Auto dennoch in Ketsch aufladen zu können. Besucher, die in Ketsch unterwegs sind, werden sich ebenfalls über diese Lademöglichkeit freuen. Zu befürworten sei auch der im Pachtvertrag aufgeführte Gebietsschutz: Hier wurde der Umkreis um den vertragsgegenständlichen Ladestandort von 2.000 Meter auf 500 Meter reduziert.

Auftragsvergabe Kanalreinigung

Beschlussvorschlag:
Der Auftrag „Kanalreinigung Ketsch Süd“ für wird an die Firma Arnold Müller GmbH aus Meckesheim vergeben. Auftragsgrundlage ist das Angebot vom 27.04.2023 mit einem Angebotspreis von
129.457,12 €, inkl. MwSt.

Michael Seitz erinnert daran, dass bereits 2013 im Rahmen der Vorgaben der Eigenkontrollverordnung eine Bestandsaufnahme der Abwasserleitungen in Ketsch durchgeführt worden sei. Weitere Befahrungen, Messungen und das Hinzuziehen älterer Pläne haben zum Generalentwässerungsplan der Gemeinde geführt. Alle erkannten Schwachstellen müssen nacheinander abgearbeitet und die Entwässerung auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.

Neugestaltung der ehemaligen Skateranlage

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Fa. DC Movement aus Frankfurt erhält den Auftrag für Lieferung und Aufbau einer Pumptrackanlage zum Angebotspreis von 48.254,50 € inkl. MwSt. Auftragsgrundlage ist die VOB.

Rainer Fuchs macht deutlich, dass man in Anbetracht des mehrheitlich geäußerten Wunsches der Jugendlichen darüber hinwegsehen könnte, dass es nur ein Angebot gibt. Unter Berücksichtigung der Lieferzeit sei damit zu rechnen, dass die Pumptrackanlage im Herbst zur Verfügung stehen werde.

Regeneration Flachdach des Feuerwehrgerätehauses

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Firma Limmer Dachdeckerbetrieb GmbH & Co. KG aus Ketsch erhält den Auftrag für die Regeneration des Flachdaches zum Angebotspreis von 45.914,77 4,50 € inkl. MwSt., gemäß Angebot vom 26.05.2023. Auftragsgrundlage ist die VOB.

Michael Seitz hebt hervor, dass es einer umfangreichen Ausstattung der Feuerwehr bedürfe, um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. Ob Kommunikationstechnik, Einsatzkleidung, Modernisierung der Fahrzeuge oder Bestellung eines neues Rettungsbootes: Für die Freiwillige Feuerwehr wurden und werden die für ihre Arbeit erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach der Heizung stehe nun die Instandsetzung des Daches an.

Neufassung der Vereinsförderrichtlinien

BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.) Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der „Richtlinien für die Förderung der Vereine durch die Gemeinde Ketsch“ gemäß beigefügtem Entwurf.
2.) Bereits zurückliegend eingereichte und noch nicht beschiedene Zuschussanträge werden gleichfalls gemäß Neufassung der Richtlinien (20% des zuschussfähigen Aufwands)
gefördert.

Michael Seitz betont, dass das Vereinsleben in Ketsch einen besonders hohen Stellenwert habe. Ein großer Teil des gemeindlichen Lebens finde gerade in den Vereinen und bei deren Veranstaltungen und Festen statt. In der Gemeinschaft lerne man, sich nicht nur für sich, sondern zusammen mit Anderen für ein gemeinsames Ziel einzusetzen. Integration findet auch ohne dass man große Summen aufrufen muss, fast schon nebenbei statt. Aus diesen Gründen freue sich die CDU Fraktion sehr, dass die Grundzuschüsse unverändert beibehalten werden können. Schon im Jahr 2009, während der letzten Wirtschaftskrise, habe man jedoch die Zuschusshöhe für Investitionen reduzieren müssen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt bleibe hier keine Wahl und so stimme man den beiden Punkten der Vorlage gezwungenermaßen zu. Sobald es die Umstände wieder zulassen, werde sich die Fraktion dann auch dieses Mal wieder für eine Rückerhöhung einsetzen.